Familiengeschichtsforschung der Neubachers

Die Zeitreise unserer Familie

Emil Oskar Neubacher

Emil Oskar Neubacher

männlich 1868 -

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Zeitstrahl



 



 




   Datum  Ereignis(se)
1815 
  • 1815—1866: Deutscher Bund
    Der Deutsche Bund war ein Staatenbund,[1] auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen.[2] Der Bund hatte zur Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit der Gliedstaaten zu gewährleisten. Damit war der Bundeszweck deutlich begrenzter als beim Heiligen Römischen Reich, das im Jahr 1806 aufgelöst worden war. Dieser deutsche Bund scheiterte schließlich an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, vor allem aber am politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich.[3] Während der Revolution von 1848/49 stellte der Bundestag seine Tätigkeit ein (Juli 1848) und übertrug seine Befugnisse auf eine provisorische Nationalregierung. Es konkurrierten zwei Interpretationen über den Gang der Dinge: nach der einen, revolutionären war ein neuer Staat, das Deutsche Reich, im Entstehen begriffen, dessen Nationalversammlung noch eine endgültige Reichsverfassung erarbeitete. Nach einer anderen Ansicht war das Deutsche Reich der umgewandelte Deutsche Bund. Preußen und andere Staaten schlugen jedoch im Frühjahr 1849 die Revolution nieder. In den Jahren 1849 bis 1851 war die Zukunft des Bundes weiter ungewiss. Preußen plante eine Erfurter Union als deutschen Nationalstaat (engerer Bund), der mit Österreich über einen weiteren Bund verbunden wäre (Gagernscher Doppelbund). Österreich bekämpfte diese Bestrebung. Einige andere Staaten schlugen einen reformierten Deutschen Bund mit mehr Befugnissen und Aufgaben vor (Vierkönigsbündnis). In der Herbstkrise 1850 musste Preußen seine halb errichtete Union wieder aufgeben. Der Deutsche Bund wurde 1851 in seiner alten Form wiederhergestellt (Bundesreaktionsbeschluss). Etwa um 1860 kam es wieder zu einer Debatte über eine Reform des Deutschen Bundes, zum Beispiel mit der Frankfurter Reformakte von 1863, dem letzten großen Reformversuch. Die Spannungen zwischen Österreich und Preußen führten letztlich aber zum Deutschen Krieg vom Sommer 1866, der mit der Auflösung des Deutschen Bundes endete.[4] Preußen und seine Verbündeten gründeten einen Bundesstaat, den Norddeutschen Bund. Dieser war formell kein Nachfolger des Deutschen Bundes, nahm aber viele Ideen und Initiativen aus jener Zeit auf.[5] Einen „Deutschen Bund“ gab es kurzfristig noch am Anfang des Jahres 1871. Durch Vereinbarung des Norddeutschen Bundes mit Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Dezember und Beschluss des Bundesrates und des Reichstags vom 9./10. Dezember 1870 wurde der Halbsatz „Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen“ in der Bundesverfassung ersetzt durch: „Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen“; die Bestimmung über den neuen Staatsnamen trat am 1. Januar 1871 in Kraft.[6] Mit der neuen Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde der „Deutsche Bund“ aus dem Titel der Verfassung getilgt.
1851 
  • 1851—1861: Deutsche Auswanderung zur Zeit des Australischen Goldrausches
    Zur Zeit des australischen Goldrausches von 1851 bis 1861 emigrierten etwa 20.000 Personen aus mehreren deutschen Staaten nach Australien. Damit stellten die Deutschen die drittgrößte Einwanderergruppe, hinter Großbritannien und China[1][2]. Dennoch waren die deutschen Migranten die wesentlichste Gruppe der Kontinentaleuropäer, die auf den Goldfeldern von Victoria und New South Wales nach Gold gruben[3], was ihren Einfluss auf die australische Kultur betrifft. Deutsche Einwanderer von 1850 bis 1861 in Zahlen Die Zahl der deutschen Migranten zur Zeit des Goldrauschs wird auf 5.000 bis 10.000 in den Jahren 1850 bis 1860 geschätzt.[46][47] Von 1849 bis 1851 landeten sieben Schiffe direkt aus Hamburg im Hafen von Melbourne;[48][49] 1853 bis 1855 wuchs die Zahl auf insgesamt 42 Schiffe aus Hamburg.[50] Allerdings kam der größte Teil der deutschen Einwanderer nicht mit deutschen, sondern mit englischen, französischen und belgischen Schiffen nach Victoria.[51] In Victoria lebten 1861 insgesamt 10.418 deutsche Einwanderer[52][53] (1850 waren es noch rund 4000[54]), in New South Wales 5467 und in Queensland 2124.[55] Von 1854 bis 1855 liefen fünf deutsche Auswandererschiffe[56] die tasmanischen Häfen von Hobart und Launceston an und brachten dort 858 Personen an Land.[57] Der größte Teil der deutschen Auswanderer kam aus Ostpreußen, gefolgt von Württemberg, Kurhessen und Schleswig-Holstein.[58] Insgesamt verdreifachte sich die Bevölkerung Australiens zwischen 1850 und 1860 und wuchs auf 1,2 Millionen Einwohner.[59]
1866 
  • 14 Jun 1866—23 Aug 1866: Deutscher Krieg
    Der Deutsche Krieg oder (Deutsche) Bruderkrieg, auch Deutsch-Deutscher Krieg oder Preußisch-Österreichischer Krieg, von 1866 war die kriegerische Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Bund unter Führung Österreichs einerseits und Preußen sowie dessen Verbündeten andererseits. Zu diesen Verbündeten Preußens gehörte außer kleineren deutschen Staaten auch Italien. Österreich hatte zudem einen Geheimvertrag mit Frankreich abgeschlossen, welches neutral blieb. Den Konflikt bezeichnete man später als den zweiten deutschen Einigungskrieg. Der vorhergegangene Krieg, der Deutsch-Dänische von 1864, schuf mit der preußisch-österreichischen Eroberung der Herzogtümer Schleswig und Holstein einen der Gründe für den Deutschen Krieg. Der dritte dieser Kriege war der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71. Eigentliche Ursache für den Deutschen Krieg war die Rivalität von Österreich und Preußen im Deutschen Bund. Österreich galt als die Präsidialmacht, wollte seine Stellung bewahren und den Deutschen Bund im Wesentlichen erhalten. Preußen hingegen drang darauf, den Deutschen Bund in einen Bundesstaat umzuwandeln. Dieses Ziel stellte der preußische Ministerpräsident Bismarck in einem Plan an die Mitgliedsstaaten am 10. Juni 1866 vor. Kurz darauf marschierten preußische Truppen in Holstein ein. Dieses Herzogtum wurde von Österreich verwaltet. Der Bundesbeschluss vom 14. Juni 1866 ordnete Maßnahmen gegen Preußen an. Unmittelbar danach begann der Krieg. Während des Krieges gelang es Österreich nicht, die Armeen der bundestreuen Staaten unter einem gemeinsamen Oberbefehl zu vereinen. Die bedeutenden Armeen von Bayern und Hannover beschützten stattdessen die eigenen Gebiete. Österreichs Truppen wurden am 4. Juli bei Königgrätz von Preußen geschlagen. Preußen verzichtete auf maximale Ziele und strebte einen frühen Frieden mit Österreich an. Im Nikolsburger Vorfrieden erkannte Österreich bereits an, dass Preußen in Norddeutschland einen engeren Bund bilden durfte. Es folgten der Prager Frieden sowie die Friedensschlüsse mit den übrigen Kriegsgegnern. Sie kamen fast völlig ohne Gebietsverluste davon. Stattdessen annektierte Preußen mehrere Kriegsgegner im nördlichen Deutschland sowie Frankfurt. Aus preußischer Sicht hatte der Deutsche Bund schon am 14. Juni aufgehört zu bestehen, da der damalige Beschluss rechtswidrig gewesen sei. Die besiegten Staaten mussten nun anerkennen, dass der Deutsche Bund aufgelöst war. Preußen bildete mit seinen Verbündeten und den ehemaligen Kriegsgegnern im Norden das Augustbündnis vom 18. August. Es ersetzte den Staaten den militärischen Schutz des Deutschen Bundes und bereitete die Gründung eines norddeutschen Bundesstaates vor. Dies geschah mit der Bundesverfassung vom 1. Juli 1867. Dieser Norddeutsche Bund war die Vorstufe des Deutschen Reiches von 1871. Der Deutsche Krieg öffnete also die Entwicklung hin zum deutschen Bundesstaat und zwar als kleindeutsche Lösung, also einer nationalen Einigung Deutschlands ohne Österreich.
1871 
  • 1871—1945: Deutsches Reich
    Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in amtlichen wie propagandistischen Gebrauch. Ein Führererlass Hitlers wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an, zukünftig diese Benennung zu verwenden. Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um den deutschen Reichsteil des Heiligen Römischen Reiches (962–1806) zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war[1] und in dem sich keine dauerhafte monarchische Zentralgewalt etablieren konnte,[2] das aber von einem erwählten römisch-deutschen Kaiser repräsentiert wurde. Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Dessen Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt.[3] Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen. Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1918/19–1933) und die Diktatur des NS-Staates in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. In der zunächst umstrittenen Frage, ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe, setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 die These durch, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert habe. Die Bundesrepublik sei nicht dessen „Rechtsnachfolger“, vielmehr als Staat mit dem Staat „Deutsches Reich“ identisch; hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung war die Alt-Bundesrepublik Deutschland bis 1990 „teilidentisch“ (teilkongruent). Aus der Formel von der räumlichen Teilidentität folgte: „Die DDR gehört zu Deutschland“ (BVerfGE 36, 17), aber nicht zur Bundesrepublik. Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei beziehungsweise, wenn man die Besatzungszeit mitrechnet,[14] konkret vier Abschnitte: 1871–1918 Deutsches Kaiserreich unter der Bismarckschen Reichsverfassung 1871–1890 Zeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck 1890–1918 Wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg 1919–1933 Weimarer Republik unter der Weimarer Reichsverfassung 1933–1945 Zeit des Nationalsozialismus mit dem NS-Staat als Herrschaftssystem; propagandistische Eigenbezeichnung bis 1939: „Drittes Reich“; offizielle Staatsbezeichnung ab 1943: „Großdeutsches Reich“[15] 1945–1949 von den Hauptsiegermächten des Zweiten Weltkrieges in Besatzungszonen aufgeteilt, fortan als „Deutschland als Ganzes“ (“Germany as a whole”) bezeichnet[16] und dem Alliierten Kontrollrat, der höchsten Regierungsgewalt, im Ganzen und den Militärgouverneuren in den einzelnen Zonen als Treuhänderschaft unterstellt (→ Nachkriegsdeutschland, Deutschland 1945 bis 1949).
1886 
  • 16 Mrz 1886—20 Mrz 1886: Gesetz zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals
    (Nr. 1637.) Gesetz, betreffend die Herstellung des Nord-Ostseekanals. Vom 16. März 1886. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: §. 1. Es wird ein für die Benutzung durch die deutsche Kriegsflotte geeigneter Seeschiffahrtskanal von der Elbmündung über Rendsburg nach der Kieler Bucht unter der Voraussetzung hergestellt, daß Preußen zu den auf 156.000.000 Mark veranschlagten Gesammtherstellungskosten desselben den Betrag von 50.000.000 Mark im Voraus gewährt. §. 2. Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Deckung der vom Reich zu bestreitenden Kosten bis zum Betrage von 106.000.000 Mark im Wege des Kredits zu beschaffen und zu diesem Zweck eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes-Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben. Die Bestimmungen in den §§. 2 bis 5 des Gesetzes vom 27. Januar 1875, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für die Zwecke der Marine- und Telegraphenverwaltung (Reichs-Gesetzbl. S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatzanweisungen Anwendung. §. 3. Von den nicht zur Kaiserlichen Marine und zur Bauverwaltung gehörigen Schiffen, welche den Kanal benutzen, ist eine entsprechende Abgabe zu entrichten. Die Festsetzung des hierfür zu erlassenden Tarifs wird weiterer gesetzlicher Regelung vorbehalten. Bis zum Ablauf des ersten Jahres nach Inbetriebsetzung der ganzen Kanalstrecke wird dem Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrath die Festsetzung des Tarifs überlassen. [59] §. 4. Die vom Reich auf Grund dieses Gesetzes alljährlich zu verwendenden Beträge sind in den Reichshaushalts-Etat des betreffenden Jahres aufzunehmen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 16. März 1886. (L. S.) Wilhelm. Fürst von Bismarck.
1887 
  • 3 Jun 1887—1 Jul 1895: Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals
    1886 billigte der Reichstag ein Gesetz zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals und am 3. Juni 1887 erfolgte die Grundsteinlegung durch Kaiser Wilhelm I. in Kiel-Holtenau; leitender Ingenieur war Otto Baensch. Bis zu 8900 Arbeiter bewegten circa 80 Mio. m³ Erdreich. Der Kanal war in dieser ersten Ausbaustufe 67 Meter breit und 9 Meter tief. Bei einer Baustellenbesichtigung am 6. April 1891 war auch der Kanalgegner Feldmarschall Moltke anwesend. Zur Erinnerung an diesen Tag ließ Kaiser Wilhelm II. einen 15 Tonnen schweren Findling ungefähr an der Kanalmitte aufstellen. Der „Moltkestein“ befindet sich an einem Rastplatz am westlichen Ufer gegenüber der Lotsenstation „Rüsterbergen“. ♁Standort[29] Holtenau Schleuse im Bau Holtenau Schleuse im Bau Grundsteinlegung Levensau-Brücke Grundsteinlegung Levensau-Brücke E-Zentrale mit Dampf­maschinen, Kielkanal E-Zentrale mit Dampf­maschinen, Kielkanal Ersatz durch Diesel­generatoren Ersatz durch Diesel­generatoren Die kaiserliche Staats­yacht Hohenzollern passiert am 21. Juni 1895 den Kanal Die kaiserliche Staats­yacht Hohenzollern passiert am 21. Juni 1895 den Kanal Auslaufen Schleuse Holtenau Auslaufen Schleuse Holtenau Festhalle zur Eröffnung in Schiffsform Festhalle zur Eröffnung in Schiffsform Gedenkstein Gedenkstein Am 20. Juni 1895 eröffnete nach acht Jahren Bauzeit Kaiser Wilhelm II. den zunächst noch „Nord-Ostsee-Canal“ bezeichneten, am 21. Juni[30] aber nach seinem Großvater „Kaiser-Wilhelm-Kanal“ umbenannten neuen Wasserweg. An der Eröffnung nahmen auch Prinz Georg, Herzog von York als Vertreter Großbritanniens sowie Mitglieder des italienischen Königs- und des österreichisch-ungarischen Kaiserhauses teil.[31] Die Zeremonie wurde von dem Briten Birt Acres mit einer Filmkamera aufgenommen; sein Film Opening of the Kiel Canal gilt als die älteste Dokumentarfilmaufnahme Deutschlands.[32] Der regelmäßige Betrieb wurde am 1. Juli 1895 aufgenommen.[33] Der Bau hatte 156 Mio. Mark gekostet und überschritt damit, ungewöhnlich für ein Projekt dieser Größenordnung, nicht die veranschlagten Kosten. Eine Folge der Kanaleröffnung war ein Einbruch beim Frachtumschlag in den deutschen Ostseehäfen. Die Nordseehäfen profitierten hingegen.[34] Der Kanal stand im Eigentum des Reiches, war somit die erste Reichswasserstraße und wurde vom Kaiserlichen Kanalamt / Reichskanalamt in Kiel verwaltet.
  • 3 Jun 1887—3 Jun 1887: Grundsteinlegung Nord-Ostsee-Kanal
    Grundsteinlegung Nord-Ostsee-Kanal
1888 
  • Mrz 1888: Beginn der Bauarbeiten vom Nord-Ostsee-Kanal
    Beginn der Bauarbeiten vom Nord-


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