Familiengeschichtsforschung der Neubachers

Die Zeitreise unserer Familie

Rupert Pacher Bacher

Rupert Pacher Bacher

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Zeitstrahl



 
 




   Datum  Ereignis(se)
1871 
  • 1871—1945: Deutsches Reich
    Deutsches Reich ist der Name des deutschen Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfangs nicht deckungsgleich, wurde der Name zugleich auch die staatsrechtliche Bezeichnung Deutschlands. Nach dem „Anschluss“ Österreichs im März 1938 kam die Bezeichnung „Großdeutsches Reich“ in amtlichen wie propagandistischen Gebrauch. Ein Führererlass Hitlers wies die Institutionen des Staates im Juni 1943 an, zukünftig diese Benennung zu verwenden. Der Ausdruck Deutsches Reich wird gelegentlich auch gebraucht, um den deutschen Reichsteil des Heiligen Römischen Reiches (962–1806) zu bezeichnen: ein übernationales, letztlich überstaatliches Herrschaftsgebilde, das ab dem 15./16. Jahrhundert mit dem Zusatz „Deutscher Nation“ versehen worden war[1] und in dem sich keine dauerhafte monarchische Zentralgewalt etablieren konnte,[2] das aber von einem erwählten römisch-deutschen Kaiser repräsentiert wurde. Im Jahr 1848 entstand während der Märzrevolution ein „Deutsches Reich“ als deutscher Bundesstaat. Dessen Reichsregierung und damit die provisorische Verfassung wurde vom Bundestag des Deutschen Bundes anerkannt.[3] Im Frühjahr 1849 jedoch ließ der preußische König Friedrich Wilhelm IV. die Revolution niederschlagen, und die ausgearbeitete Verfassung konnte sich nicht durchsetzen. Beim Deutschen Reich des 19. und 20. Jahrhunderts unterscheidet man allgemein mehrere Perioden: die Monarchie des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918), die pluralistische, semipräsidentielle Demokratie der Weimarer Republik (1918/19–1933) und die Diktatur des NS-Staates in der Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945). In der folgenden Übergangsperiode des besetzten Deutschland bis 1949 kam die Bezeichnung bereits weitgehend außer Gebrauch. In der zunächst umstrittenen Frage, ob das Deutsche Reich nach 1945 fortbestanden habe, setzte sich ab Ende der 1940er Jahre und schließlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 die These durch, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch von 1945 überdauert habe. Die Bundesrepublik sei nicht dessen „Rechtsnachfolger“, vielmehr als Staat mit dem Staat „Deutsches Reich“ identisch; hinsichtlich der räumlichen Ausdehnung war die Alt-Bundesrepublik Deutschland bis 1990 „teilidentisch“ (teilkongruent). Aus der Formel von der räumlichen Teilidentität folgte: „Die DDR gehört zu Deutschland“ (BVerfGE 36, 17), aber nicht zur Bundesrepublik. Die Geschichte des Deutschen Reiches gliedert sich in drei beziehungsweise, wenn man die Besatzungszeit mitrechnet,[14] konkret vier Abschnitte: 1871–1918 Deutsches Kaiserreich unter der Bismarckschen Reichsverfassung 1871–1890 Zeit des Reichskanzlers Otto von Bismarck 1890–1918 Wilhelminische Epoche und Erster Weltkrieg 1919–1933 Weimarer Republik unter der Weimarer Reichsverfassung 1933–1945 Zeit des Nationalsozialismus mit dem NS-Staat als Herrschaftssystem; propagandistische Eigenbezeichnung bis 1939: „Drittes Reich“; offizielle Staatsbezeichnung ab 1943: „Großdeutsches Reich“[15] 1945–1949 von den Hauptsiegermächten des Zweiten Weltkrieges in Besatzungszonen aufgeteilt, fortan als „Deutschland als Ganzes“ (“Germany as a whole”) bezeichnet[16] und dem Alliierten Kontrollrat, der höchsten Regierungsgewalt, im Ganzen und den Militärgouverneuren in den einzelnen Zonen als Treuhänderschaft unterstellt (→ Nachkriegsdeutschland, Deutschland 1945 bis 1949).
1887 
  • 3 Jun 1887—1 Jul 1895: Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals
    1886 billigte der Reichstag ein Gesetz zum Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals und am 3. Juni 1887 erfolgte die Grundsteinlegung durch Kaiser Wilhelm I. in Kiel-Holtenau; leitender Ingenieur war Otto Baensch. Bis zu 8900 Arbeiter bewegten circa 80 Mio. m³ Erdreich. Der Kanal war in dieser ersten Ausbaustufe 67 Meter breit und 9 Meter tief. Bei einer Baustellenbesichtigung am 6. April 1891 war auch der Kanalgegner Feldmarschall Moltke anwesend. Zur Erinnerung an diesen Tag ließ Kaiser Wilhelm II. einen 15 Tonnen schweren Findling ungefähr an der Kanalmitte aufstellen. Der „Moltkestein“ befindet sich an einem Rastplatz am westlichen Ufer gegenüber der Lotsenstation „Rüsterbergen“. ♁Standort[29] Holtenau Schleuse im Bau Holtenau Schleuse im Bau Grundsteinlegung Levensau-Brücke Grundsteinlegung Levensau-Brücke E-Zentrale mit Dampf­maschinen, Kielkanal E-Zentrale mit Dampf­maschinen, Kielkanal Ersatz durch Diesel­generatoren Ersatz durch Diesel­generatoren Die kaiserliche Staats­yacht Hohenzollern passiert am 21. Juni 1895 den Kanal Die kaiserliche Staats­yacht Hohenzollern passiert am 21. Juni 1895 den Kanal Auslaufen Schleuse Holtenau Auslaufen Schleuse Holtenau Festhalle zur Eröffnung in Schiffsform Festhalle zur Eröffnung in Schiffsform Gedenkstein Gedenkstein Am 20. Juni 1895 eröffnete nach acht Jahren Bauzeit Kaiser Wilhelm II. den zunächst noch „Nord-Ostsee-Canal“ bezeichneten, am 21. Juni[30] aber nach seinem Großvater „Kaiser-Wilhelm-Kanal“ umbenannten neuen Wasserweg. An der Eröffnung nahmen auch Prinz Georg, Herzog von York als Vertreter Großbritanniens sowie Mitglieder des italienischen Königs- und des österreichisch-ungarischen Kaiserhauses teil.[31] Die Zeremonie wurde von dem Briten Birt Acres mit einer Filmkamera aufgenommen; sein Film Opening of the Kiel Canal gilt als die älteste Dokumentarfilmaufnahme Deutschlands.[32] Der regelmäßige Betrieb wurde am 1. Juli 1895 aufgenommen.[33] Der Bau hatte 156 Mio. Mark gekostet und überschritt damit, ungewöhnlich für ein Projekt dieser Größenordnung, nicht die veranschlagten Kosten. Eine Folge der Kanaleröffnung war ein Einbruch beim Frachtumschlag in den deutschen Ostseehäfen. Die Nordseehäfen profitierten hingegen.[34] Der Kanal stand im Eigentum des Reiches, war somit die erste Reichswasserstraße und wurde vom Kaiserlichen Kanalamt / Reichskanalamt in Kiel verwaltet.


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