Familiengeschichtsforschung der Neubachers

Die Zeitreise unserer Familie

Maria Neubacher

Maria Neubacher

weiblich 1743 -

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Zeitstrahl



 
 
 




   Datum  Ereignis(se)
1679 
  • 27 Mai 1679—22 Okt 1744: Leopold Anton von Firmian
    Leopold Anton Eleutherius Reichsfreiherr von Firmian (* 27. Mai 1679 in München; † 22. Oktober 1744 in Salzburg) wurde 1727 zum Fürsten und Erzbischof von Salzburg (princeps et archiepiscopus salisburgensis) gewählt, nachdem er zuvor bereits Bischof in Lavant, Seckau und Laibach gewesen war. Er sah es als sein Ziel an, der katholischen Kirche die „alte Macht und Herrlichkeit“ wiederzugeben. Entsprechend versuchte er die im Fürsterzbistum (vor allem im Pongau) lebende protestantische Minderheit zum katholischen Glauben zu bekehren – er ließ Jesuiten auf den Dorfplätzen predigen, wobei alle Dorfbewohner bei Androhung hoher Strafen erscheinen mussten. Als dies keinen Erfolg zeigte, ließ er auf Anraten seines Hofkanzlers Hieronymus Cristani von Rall 1731/32 alle Protestanten binnen dreier Monate des Landes verweisen. (Dienstboten wurden großteils ohne unmittelbare Vorwarnung vor Ort verhaftet und unverzüglich außer Landes gebracht.) Zur Durchsetzung seiner Anordnung holte Firmian über 6000 österreichische Soldaten nach Salzburg. Über 20.000 Menschen mussten dabei für ihren Glauben ihre Heimat aufgeben (Salzburger Exulanten). Die meisten fanden in Preußen eine neue Heimat. Mehr als ein Fünftel der Ausgewiesenen überlebte allerdings die Mühen der Emigration nicht. Für Salzburg hatte die Ausweisung katastrophale wirtschaftliche Folgen. Nach der Vertreibung der Protestanten teilte Firmian das Salzburger Hoheitsgebiet in vier Missionsgebiete: Augustiner, Kapuziner, Benediktiner und Franziskaner.
1815 
  • 1815—1866: Deutscher Bund
    Der Deutsche Bund war ein Staatenbund,[1] auf den sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark (hinsichtlich Holsteins) und der Niederlande (hinsichtlich Luxemburgs) geeinigt hatten. Dieser Bund existierte von 1815 bis 1866 und hatte bereits bundesstaatliche Züge, da sich ein Recht des Deutschen Bundes entwickelte, das die Gliedstaaten band. Dennoch besaß der Deutsche Bund keine Staatsgewalt, sondern nur eine „völkerrechtsvertraglich vermittelte Vereinskompetenz“. Laut Präambel der Bundesakte hatten sich die Fürsten zu einem „beständigen Bund“ vereint, diese sind allerdings als Repräsentanten ihrer Staaten anzusehen.[2] Der Bund hatte zur Aufgabe, die innere und äußere Sicherheit der Gliedstaaten zu gewährleisten. Damit war der Bundeszweck deutlich begrenzter als beim Heiligen Römischen Reich, das im Jahr 1806 aufgelöst worden war. Dieser deutsche Bund scheiterte schließlich an den unterschiedlichen Vorstellungen von Staat und Gesellschaft, vor allem aber am politischen Machtkampf zwischen Preußen und Österreich.[3] Während der Revolution von 1848/49 stellte der Bundestag seine Tätigkeit ein (Juli 1848) und übertrug seine Befugnisse auf eine provisorische Nationalregierung. Es konkurrierten zwei Interpretationen über den Gang der Dinge: nach der einen, revolutionären war ein neuer Staat, das Deutsche Reich, im Entstehen begriffen, dessen Nationalversammlung noch eine endgültige Reichsverfassung erarbeitete. Nach einer anderen Ansicht war das Deutsche Reich der umgewandelte Deutsche Bund. Preußen und andere Staaten schlugen jedoch im Frühjahr 1849 die Revolution nieder. In den Jahren 1849 bis 1851 war die Zukunft des Bundes weiter ungewiss. Preußen plante eine Erfurter Union als deutschen Nationalstaat (engerer Bund), der mit Österreich über einen weiteren Bund verbunden wäre (Gagernscher Doppelbund). Österreich bekämpfte diese Bestrebung. Einige andere Staaten schlugen einen reformierten Deutschen Bund mit mehr Befugnissen und Aufgaben vor (Vierkönigsbündnis). In der Herbstkrise 1850 musste Preußen seine halb errichtete Union wieder aufgeben. Der Deutsche Bund wurde 1851 in seiner alten Form wiederhergestellt (Bundesreaktionsbeschluss). Etwa um 1860 kam es wieder zu einer Debatte über eine Reform des Deutschen Bundes, zum Beispiel mit der Frankfurter Reformakte von 1863, dem letzten großen Reformversuch. Die Spannungen zwischen Österreich und Preußen führten letztlich aber zum Deutschen Krieg vom Sommer 1866, der mit der Auflösung des Deutschen Bundes endete.[4] Preußen und seine Verbündeten gründeten einen Bundesstaat, den Norddeutschen Bund. Dieser war formell kein Nachfolger des Deutschen Bundes, nahm aber viele Ideen und Initiativen aus jener Zeit auf.[5] Einen „Deutschen Bund“ gab es kurzfristig noch am Anfang des Jahres 1871. Durch Vereinbarung des Norddeutschen Bundes mit Bayern, Württemberg, Baden und Hessen vom 8. Dezember und Beschluss des Bundesrates und des Reichstags vom 9./10. Dezember 1870 wurde der Halbsatz „Dieser Bund wird den Namen Deutscher Bund führen“ in der Bundesverfassung ersetzt durch: „Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen“; die Bestimmung über den neuen Staatsnamen trat am 1. Januar 1871 in Kraft.[6] Mit der neuen Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde der „Deutsche Bund“ aus dem Titel der Verfassung getilgt.
1851 
  • 1851—1861: Deutsche Auswanderung zur Zeit des Australischen Goldrausches
    Zur Zeit des australischen Goldrausches von 1851 bis 1861 emigrierten etwa 20.000 Personen aus mehreren deutschen Staaten nach Australien. Damit stellten die Deutschen die drittgrößte Einwanderergruppe, hinter Großbritannien und China[1][2]. Dennoch waren die deutschen Migranten die wesentlichste Gruppe der Kontinentaleuropäer, die auf den Goldfeldern von Victoria und New South Wales nach Gold gruben[3], was ihren Einfluss auf die australische Kultur betrifft. Deutsche Einwanderer von 1850 bis 1861 in Zahlen Die Zahl der deutschen Migranten zur Zeit des Goldrauschs wird auf 5.000 bis 10.000 in den Jahren 1850 bis 1860 geschätzt.[46][47] Von 1849 bis 1851 landeten sieben Schiffe direkt aus Hamburg im Hafen von Melbourne;[48][49] 1853 bis 1855 wuchs die Zahl auf insgesamt 42 Schiffe aus Hamburg.[50] Allerdings kam der größte Teil der deutschen Einwanderer nicht mit deutschen, sondern mit englischen, französischen und belgischen Schiffen nach Victoria.[51] In Victoria lebten 1861 insgesamt 10.418 deutsche Einwanderer[52][53] (1850 waren es noch rund 4000[54]), in New South Wales 5467 und in Queensland 2124.[55] Von 1854 bis 1855 liefen fünf deutsche Auswandererschiffe[56] die tasmanischen Häfen von Hobart und Launceston an und brachten dort 858 Personen an Land.[57] Der größte Teil der deutschen Auswanderer kam aus Ostpreußen, gefolgt von Württemberg, Kurhessen und Schleswig-Holstein.[58] Insgesamt verdreifachte sich die Bevölkerung Australiens zwischen 1850 und 1860 und wuchs auf 1,2 Millionen Einwohner.[59]


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